Ratgeber
Buchhaltungs- und Steuerleitfäden für Thailand
Wir prüfen zuerst Unternehmensdaten, vorhandene Unterlagen, offene Fragen und Fristen, bevor ein Arbeitsumfang bestätigt wird.
Startleitfäden
Beginnen Sie mit den wichtigsten Compliance-Fragen
Diese Informationen sind allgemeiner Natur und ersetzen keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Buchhaltungsberatung.
Buchhaltungspflichten für Unternehmen in Thailand
Ein thailändisches Unternehmen braucht nachvollziehbare Buchhaltungsunterlagen und einen wiederkehrenden Abschlussprozess. Der Umfang richtet sich nach Transaktionen, Umsatzsteuer, Payroll, Quellensteuer und dem Zustand früherer Aufzeichnungen.
Ratgeber lesenUmsatzsteuer (VAT) in Thailand
VAT ist ein eigener Arbeitsbereich: Registrierungsstatus, steuerpflichtige Umsätze, korrekte Steuerrechnungen und monatliche Register müssen zusammenpassen, bevor PP30 oder eine Korrektur vorbereitet wird.
Ratgeber lesenQuellensteuer in Thailand
Die Quellensteuer richtet sich nicht nur nach der Rechnung, sondern nach Art der Zahlung, Empfänger, Vertrag und Leistungsort. Diese Fakten bestimmen Formular, Bescheinigung und buchhalterische Zuordnung.
Ratgeber lesenSteuerkalender für Unternehmen in Thailand
Ein brauchbarer Steuerkalender wird aus Registrierungen, Mitarbeitern, Zahlungsarten, VAT-Status und Geschäftsjahr aufgebaut. Eine allgemeine Monatsliste reicht nicht aus.
Ratgeber lesenCheckliste zur Firmengründung in Thailand
Die Registrierung ist nur der rechtliche Start. Tätigkeit, Eigentümerstruktur, Vertretung, Adresse und Kapital müssen vor der DBD-Einreichung zusammenpassen; Buchhaltung, Steuern, VAT und Payroll folgen danach.
Ratgeber lesenJahresabschluss und Einreichung in Thailand
Beginnen Sie mit dem registrierten Geschäftsjahr und dem geschlossenen Hauptbuch. Erstellen Sie Nachweise, koordinieren Sie die anwendbare Prüfung, schließen Sie Genehmigung und DBD e-Filing ab und verbinden Sie die finalen Zahlen mit PND 50.
Ratgeber lesenQuellenrichtlinie
Gute Ratgeber brauchen Quellen und Prüfung
Diese Informationen sind allgemeiner Natur und ersetzen keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Buchhaltungsberatung.
Finanzamt, Ministerium für Geschäftsentwicklung und Sozialversicherung werden je nach Thema geprüft.
Diese Informationen sind allgemeiner Natur und ersetzen keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Buchhaltungsberatung.
Wir prüfen zuerst Unternehmensdaten, vorhandene Unterlagen, offene Fragen und Fristen, bevor ein Arbeitsumfang bestätigt wird.
Senden Sie Unternehmensphase, vorhandene Unterlagen, bevorzugte Sprache und die nächste Frist, damit der passende Buchhaltungsablauf geprüft werden kann.
Nächster Schritt
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