Praxisnotiz 005

VAT-Kontrollen

PP36 in Thailand: VAT bei Leistungen aus dem Ausland kontrollieren

Eine Auslandsrechnung allein entscheidet die VAT-Behandlung nicht. Vor Zahlung sind Leistung, Nutzungsort, VAT-Status und Zahlungsdatum zu belegen.

Veröffentlicht
Erstellt von
Thailand Accounting Redaktion
Offizielle Quellen geprüft

11 Min. Lesezeit

Kurzantwort

Zahlt ein thailändischer Kunde für eine im Ausland erbrachte und in Thailand genutzte Leistung, kann er VAT mit PP36 abführen müssen. Für VAT-registrierte Kunden bleibt PP36 bei elektronischen und nicht elektronischen Auslandsleistungen relevant. Bei nicht registrierten Kunden übernimmt bei elektronischen Leistungen grundsätzlich der ausländische Anbieter die VES-Pflicht; nicht elektronische Leistungen können weiterhin eine Pflicht des thailändischen Zahlers auslösen. Maßgeblich ist die vollständige oder teilweise Zahlung.

Vier entscheidende Tatsachen

  • 01Sitz des Anbieters und tatsächliche Leistung
  • 02Nutzung der Leistung in Thailand
  • 03VAT-Status des Kunden und elektronischer Charakter
  • 04Datum jeder Zahlung und belegte Bemessungsgrundlage

Entscheidungskarte

Auslandsrechnungen nicht pauschal behandeln

Die e-Service-Regeln haben einzelne Fälle verschoben, PP36 bleibt für viele Geschäftseinkäufe bestehen.

Kunde und LeistungMöglicher WegErster Nachweis
VAT-registrierter KundeElektronische und sonstige Auslandsleistungen können PP36 auslösen.Registrierung und Leistung mit dem VAT-Leitfaden Thailand abgleichen.
Nicht registriert, e-ServiceGrundsätzlich greift VES beim Anbieter statt PP36 beim Kunden.Rechnung und Beurteilung in der monatlichen Buchhaltungsakte sichern.
Nicht registriert, sonstige LeistungBei Nutzung in Thailand kann der Kunde trotzdem PP36 schulden.Vertrag vor Zahlung in eine Tax-Compliance-Prüfung geben.
Ausländer vorübergehend in ThailandOhne temporäre VAT-Registrierung kann ein weiterer Section-83/6-Fall vorliegen.Ein Accounting-Team in Bangkok dokumentiert Tätigkeit und Status.

Zahlungskontrolle

PP36 in vier Schritten

Die Prüfung gehört vor die Zahlungsfreigabe, nicht erst in den Monatsabschluss.

  1. 01

    Klassifizieren

    Anbieter, Vertrag, Leistung, Nutzung in Thailand und VAT-Status erfassen.

  2. 02

    Bemessen

    Zahlungsdatum, Teilzahlungen, Währung und Leistungswert belegen.

  3. 03

    Abführen

    PP36 und Zahlung für den richtigen Monat mit aktuellem Verfahren vorbereiten.

  4. 04

    Abstimmen

    Behördenbeleg sichern, Vorsteuer prüfen und mit PP30 und Hauptbuch verbinden.

01

PP36 beginnt mit dem Ort der Nutzung

Section 83/6 verpflichtet den thailändischen Zahler, wenn eine im Ausland erbrachte Leistung in Thailand genutzt wird. Rechnungsbezeichnung und Anbieterland reichen nicht. Vertrag, Nutzer, Ergebnis, Zugriffsrechte und Geschäftszweck zeigen den tatsächlichen Verbrauch.

SaaS für das Thailand-Team, Beratung für ein lokales Projekt, Konzern-IT und in Thailand genutzte Lizenzen sind typische Prüffälle. Integrieren Sie dies in den monatlichen Steuerprozess.

  • Vertrag und Scope statt nur Rechnungszeile lesen
  • Nutzer, Zweck und Land festhalten
  • Waren, Leistungen, Lizenzen und Erstattungen trennen
02

e-Service hat Business-PP36 nicht abgeschafft

Bei elektronischen Leistungen an nicht VAT-registrierte Kunden liegt die VES-Pflicht grundsätzlich beim ausländischen Anbieter. Der Revenue-Department-Leitfaden bestätigt aber PP36 für VAT-registrierte Kunden mit elektronischen Auslandsleistungen.

Bei nicht elektronischen Leistungen kann selbst ein nicht registrierter Kunde verantwortlich bleiben. Tochtergesellschaften mit ERP-, Cloud- oder Konzernleistungen sollten die Prüfung in ihre Accounting-Routine für digitale Unternehmen aufnehmen.

03

Die Zahlung bestimmt den Meldezeitraum

Section 78/1 knüpft die Steuerschuld an volle oder teilweise Zahlung. Ruling 0706/P./10129 bestätigt, dass PP36 nicht vor der tatsächlichen Zahlung eingereicht werden darf. Auch Anzahlung, Rate oder Kartenabbuchung kann ein Ereignis sein.

Die Online-Regel verlangt PP36 innerhalb von sieben Tagen nach Ende des Zahlungsmonats; bei einem Behördenfeiertag gilt der nächste Arbeitstag. Den aktuellen Prozess im Steuerkalender Thailand bestätigen.

04

Aktuellen Satz und belegte Basis verwenden

Der allgemeine VAT-Satz beträgt aktuell 7 Prozent und wurde 2026 bis 30. September 2027 verlängert. Der steuerpflichtige Leistungswert und die verwendete Währungsumrechnung müssen nachvollziehbar sein.

SaaS, Management Fees, Beratung, Support und Lizenzen können selbst beim gleichen Anbieter unterschiedlich behandelt werden. Gemischte Rechnungen nach Bestandteilen prüfen.

05

Der Behördenbeleg stützt die Vorsteuer

Die Auslandsrechnung ist nicht automatisch der thailändische VAT-Beleg. Ein Revenue-Department-Ruling erklärt, dass per PP36 abgeführte VAT für einen registrierten Unternehmer unter den üblichen Voraussetzungen Vorsteuer sein kann und der offizielle Beleg dafür als Tax Invoice gilt.

Vertrag, Rechnung, Nutzungsnachweis, Zahlung, Berechnung, PP36 und Behördenbeleg zusammen archivieren. Bei gemischten VAT- und Non-VAT-Umsätzen eine Zuordnung prüfen und die Kette im Accounting Health Check testen.

06

PP36 und Quellensteuer getrennt prüfen

VAT-Abführung beantwortet nicht, ob dieselbe Zahlung Quellensteuer auslöst. Service Fee, Lizenz, Zins und andere Einkunftsarten brauchen eine eigene Prüfung von Empfänger und Doppelbesteuerungsabkommen.

Beide Ergebnisse dokumentieren und den Leitfaden zur Quellensteuer in Thailand für die zweite Analyse nutzen.

07

Die Prüfung in Accounts Payable verankern

Zahlungschecklisten brauchen Anbieterland, Leistungsart, Nutzungsort, VAT-Status, Datum, Währung, PP36- und Withholding-Ergebnis. Auch wiederkehrende Anbieter sind bei neuem Vertrag oder Nutzerkreis neu zu prüfen.

Kontaktieren Sie unser Accounting-Team mit Vertrag, Rechnung, Anbieterland, VAT-Status, Nutzungsbeschreibung und geplantem Zahlungstag. Wir erstellen die Beleg- und Filing-Liste vor Monatsende.

Vor Zahlung ins Ausland

Leistung klassifizieren und Zahlungsnachweis fixieren

Teilen Sie Vertrag, Rechnung, Anbieterland, Nutzung, VAT-Status und Zahlungstag. Wir ordnen PP36 und verbundene Steuerfragen.